Die EU-REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) befasst sich mit den Auswirkungen chemischer Stoffe auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Ihr Ziel ist es, den Schutz vor diesen Stoffen zu verbessern und alternative Methoden zur Bewertung chemischer Risiken zu fördern. Sie gilt für nahezu alle Unternehmen in der EU, da sie Chemikalien betrifft, die sowohl in der Industrie als auch im Alltag verwendet werden. Unternehmen sind verpflichtet, alle in der EU hergestellten, genutzten oder vertriebenen Chemikalien bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu registrieren. Anschliessend wird geprüft, welche Stoffe einer Zulassungspflicht unterliegen oder nur eingeschränkt verwendet werden dürfen.
Wird ein Stoff im Rahmen von REACH als „besonders besorgniserregend“ eingestuft, wird er in die Kandidatenliste (SVHC) aufgenommen. Unternehmen, die Waren liefern, in denen diese Chemikalien in einer Konzentration von mehr als 0,1 Prozent enthalten sind, müssen ihre Kunden darüber informieren.
In diesem Zusammenhang hat es sich Bridgestone zum Ziel gesetzt, die Substanz 6,6'-Di-tert-butyl-2,2'-methylendi-p-cresol (DBMC) schrittweise aus dem Portfolio zu beseitigen, um die Verwendung als gefährlich eingestufter Stoffe zu reduzieren. Dies schliesst auch die Spezifikationen mit ein, in denen der Prozentsatz von DBMC unter 0,1 Prozent liegt.
Bridgestone entwickelt seine Produkte kontinuierlich weiter und konnte mit seinen neuen Reifengenerationen grosse Fortschritte bei diesem Vorhaben erzielen. Im Bereich Lkw gibt es bereits keine Produkte mehr, die Stoffe aus der REACH-Verordnung enthalten. Auch bei den Transporterreifen wurde das Portfolio durch Nachfolgemodelle ohne DBMC weiter umgestellt.
Auch im Schweizer Markt wurde das Portfolio mit der Einführung neuer Reifengenerationen kontinuierlich weiterentwickelt und der Anteil betroffener Reifenspezifikationen weiter reduziert.
Mehr Informationen:
https://info.bridgestone.de/reach/